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Südbayerische und Bayerische Meisterschaft

Die qualifizierten Mannschaften aus den einzelnen Bezirken nehmen an der Südbayerischen Meisterschaft (OBB, NDB, SCH) bzw. Nordbayerischen Meisterschaft (UFR, MFR, OFR, OPF) einer bestimmten Altersklasse teil. Teilnahmeberechtigt an Südbayerischen Meisterschaften sind bei der U20/U18 jeweils die 2 niederbayerischen Erstplatzierten, bei der U16/U14 jeweils die 3 niederbayerischen Erstplatzierten und bei der U13/U12 jeweils die 4 niederbayerischen Erstplatzierten. Wenn Mannschaften aus diversen Gründen auf eine Teilnahme verzichten, so können bis zu 2 Nächstplatzierte eventuell nachrücken. Jeder verzichtende Verein muss dies den Landesjugendspielwarten » Karin Sailer (weiblich) bzw. » Beatrice Takano (männlich) und dem zuständigen Staffelleiter bis spätestens 14 Tage vor dem Meisterschaftstermin schriftlich bzw. per E-Mail bekannt geben. Wohlgemerkt, das gilt nicht nur für die direkt Qualifizierten sondern auch für die eventuellen Nachrücker.

Bei den SBM bzw. NBM wiederum qualifizieren sich bei der U20/U18 jeweils die 3 Erstplatzierten, bei der U16/U14 jeweils die 6 Erstplatzierten und bei der U13/U12 jeweils die 8 Erstplatzierten  für die jeweilige Bayerische Meisterschaft dieser Altersklasse. Einzelheiten zum Austragungsmodus und zur Organisation der überbezirklichen Meisterschaftsturniere finden Sie in der » BVV-Spielordnung (VSPO) Anlage 2.

Die Spielpläne zu den einzelnen Meisterschaften sind beim » BVV-Ergebnisdienst/Jugend zu finden. Wenn die bezirklichen Meisterschaftsrunden beendet sind, werden die betreffenden Teams (Team 1, Team 2 usw.) durch die qualifizierten Mannschaften ersetzt. Über das BVV-Portal kann dann durch den betreffenden Ausrichter die Ergebniseingabe erfolgen.

Bewerbungen um die Ausrichtung der einzelnen Meisterschaftsturniere sind schriftlich mittels Formblatt an die Landesjugendspielwarte » Karin Sailer (weiblich) bzw. »Benjamin Lang (männlich) zu richten. Siehe dazu die » Erläuterungen (samt dem benötigten Formblatt) auf der BVV-Homepage unter Jugend/Jugendmeisterschaften. Dort ist auch der momentane Stand der Bewerbungen ( » Ausrichter ) aufgeführt. Das Austragungsvorrecht eines Bezirks erlischt, falls aus dem betreffenden Bezirk bis 12 Tage vor dem Meisterschaftstermin keine Bewerbung vorliegt. Nach einem eventuellen Zuschlag für ein Turnier ist die » Checkliste für die Durchführung sicherlich hilfreich.